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Infranomic® Herstellergarantie 

für Infrarot-Heizelemente von Infranomic®

Die Gewährleistungsdauer für alle Infranomic® Infrarot-Heizelemente richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB und beträgt 2 Jahre. Darüber hinaus kann der Käufer innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Übergabe der Ware Nacherfüllung verlangen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bis zum Ablauf der verlängerten Gewährleistung auf 5 Jahre sind jedoch weitere Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche aufgrund von Mängeln mit Ausnahme des zuvor erwähnten Nacherfüllungsrechts ausgeschlossen.

Garantieansprüche müssen unverzüglich schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Die Kopie der Originalrechnung muss der Rücksendung beigelegt werden.

Wenn eine Garantieleistung vorliegt erfolgt:

- eine kostenfreie Reparatur der Ware oder

- ein kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).

Die Transportkosten werden in diesem Fall vom Hersteller getragen. Eine Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung der jeweiligen Garantiezeit.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden durch

- alltagsmäßige Abnutzung

- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung

- unsachgemäße Bedienung

- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Überspannung, Schmutz etc.)

- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen - eigenmächtige Reparaturversuche

Garantieansprüche sind schriftlich einzureichen an:
Glaszentrum Dortmund GmbH, Iggelhorst 10, 44149 Dortmund

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